(a) Das Unternehmen hat ein Partnerprogramm namens Infinitecustomization.com Affiliate Program („Partnerprogramm“) erstellt.

(b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung beabsichtigt der Partner, dem Partnerprogramm des Unternehmens beizutreten, um die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens auf der Website des Partners gegen eine Gebühr in der von den Parteien hierin vereinbarten Weise bei den potenziellen Kunden des Partners zu bewerben.

In Anbetracht und als Bedingung dieser Vereinbarung sowie anderer wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird, vereinbaren die Parteien die folgenden Bestimmungen:

  1. Definitionen

Website des Unternehmens “ bezieht sich auf die primäre Website des Unternehmens unter der Adresse infinitecustomization.com

Website des Partners “ bezieht sich auf die Website, auf der der Partner sich bereit erklärt, einen Link oder Code zur Website des Unternehmens in der vom Unternehmen festgelegten Weise zu platzieren.

Waren oder Dienstleistungen “ bezeichnet kundenspezifische Druckprodukte und vorgefertigte Druckprodukte, die das Unternehmen dem Kunden im Rahmen des Partnerprogramms zum Verkauf anbietet.

Wert der Waren oder Dienstleistungen “ bezeichnet in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen die vom Unternehmen dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren abzüglich:

  • etwaige darauf zu entrichtende Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern;
  • sämtliche Ausgaben oder Auslagen.

unabhängig davon, ob diese Artikel separat in Rechnung gestellt werden oder nicht.

  1. Partnerprogramm 

(a) Um am Partnerprogramm teilzunehmen, muss der Partner das Antragsformular auf der Website des Unternehmens ausfüllen und absenden.

(b) Der Partner versteht und akzeptiert, dass sein/ihr Geschäft vom Unternehmen bewertet wird, um festzustellen, ob der Partner als Partner für das Partnerprogramm des Unternehmens geeignet ist.

(c) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Antrag des Partners nach seinem alleinigen Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen.

(d) Nach Genehmigung des Antragsformulars des Partners stellt das Unternehmen dem Partner einen speziellen Link oder Code zur Website des Unternehmens zur Verfügung, den der Partner verwenden und an seine jeweiligen Kunden auf der Website des Partners weitergeben kann.

(e) Der Partner darf die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens durch die Verwendung eindeutiger Partnercodes/-links bewerben. Partnercodes/-links werden vom Unternehmen vergeben und anstelle von Tracking-Links zur Nachverfolgung der Empfehlungen des Partners verwendet.

(f) Jedes Mal, wenn ein Kunde auf den Link des Unternehmens auf der Website des Partners klickt, wird der Kunde auf die Website des Unternehmens weitergeleitet, damit er Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erwerben kann.

  1. Kommission

(a) Die Gebühr beträgt 10,00 % des Nettowertes der im Rahmen dieser Partnervereinbarung direkt verkauften Waren und/oder Dienstleistungen („ Partnergebühr “). Der Nettowert versteht sich exklusive Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung, Versicherung, Rückerstattungen und nicht von einem Finanzinstitut eingelöste Zahlungen.

(b) Der Partner ist dafür verantwortlich, dem Unternehmen die richtigen Zahlungsinformationen zur Verfügung zu stellen, um die Partnergebühr zu erhalten, einschließlich aktueller E-Mail-Adressinformationen sowie Buchhaltungs- und Steuerunterlagen.

(c) Nach dem Abgleich der fälligen Partnergebühren am Ende jedes Monats stellt der Partner dem Unternehmen eine Rechnung aus. Die Zahlung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Partner Zahlungen für in Rechnung gestellte, aber noch nicht von den Kunden bezahlte Waren und/oder Dienstleistungen zu leisten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Verkäufe abzulehnen, die nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung entsprechen.

(d) Die Affiliate-Gebühr wird im Verhältnis zu etwaigen Ansprüchen oder Verbindlichkeiten von Kunden gegenüber dem Unternehmen gekürzt. Der Affiliate verpflichtet sich, dem Unternehmen unter diesen Umständen bereits gezahlte Affiliate-Gebühren zurückzuerstatten.

  1. Nicht-Exklusivität

Beide Vertragsparteien erkennen an und stimmen zu, dass diese Vereinbarung und die darin beschriebenen Regelungen nicht exklusiv sind und dass es jeder Vertragspartei freisteht, ähnliche Vereinbarungen und Absprachen mit anderen Unternehmen zu treffen. Dem Partner steht es frei, weiterhin für andere Partnerprogramme zu arbeiten und diese zu übernehmen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Unternehmens eingeholt werden muss. Ebenso kann das Unternehmen weitere Partner beauftragen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Partners erforderlich ist.

  1. Eingeschränkte Lizenz

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, einen oder mehrere der Links oder Codes, Logos, Marken und Dienstleistungsmarken (zusammen „Marken“) zu platzieren. Gemäß dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Partner eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Anzeige der Marken auf der Partner-Website und nirgendwo sonst gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Partner darf die Marken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht für andere Zwecke verwenden. Der Partner darf die Marken nicht ändern, ergänzen oder löschen. Der Partner darf die Marken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht unabhängig von den Links oder Codes für irgendeinen Zweck verwenden; und der Partner darf die Marken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht in einer Weise verwenden oder präsentieren, die auf die Befürwortung anderer Waren, Dienstleistungen, Personen oder Unternehmen hindeutet.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, (a) keine Domänennamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Schlüsselwörter, Benutzernamen, Bildschirmnamen oder andere Identifikationsformen, die die Marken enthalten, zu erwerben oder zu versuchen, zu registrieren, zu registrieren, darauf Anspruch zu erheben oder sie in irgendeiner Weise zu verwenden; und (b) die Marken nicht in einer Weise zu verwenden, die darauf schließen lässt, dass die Partner-Website vom Unternehmen stammt. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Marken und der durch die Verwendung der Marken durch den Partner generierte Geschäftswert kommen ausschließlich dem Unternehmen zugute. Bei Aussetzung dieser Vereinbarung können die hierin gewährten Rechte nach alleinigem Ermessen des Unternehmens ausgesetzt werden. Bei Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen die in diesem Abschnitt gewährten Rechte automatisch.

  1. Verantwortlichkeiten des Partners

(a) Der Partner muss die Anforderungen des Partnerprogramms einhalten, insbesondere alle Bestimmungen hinsichtlich der Art und des Inhalts der Website des Partners sowie der Verwendung der Marken und Logos des Unternehmens und/oder Dritter.

(b) Der Partner darf das Partnerprogramm nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise nutzen, die der Website und den Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens schaden könnte.

(c) Der Partner verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere (i) die Datenschutz- und Sicherheitsgesetze und -vorschriften, die im Wohnsitzland des Partners oder für die Besucher seiner Website gelten, (ii) Verbraucherschutzbestimmungen und Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Außerdem verpflichtet sich der Partner, keine betrügerischen Aktivitäten wie Cookie-Stuffing oder Link-Interception durchzuführen.

(d) Der Partner garantiert, dass seine Website keine sexuell eindeutigen Inhalte, Gewalt, Diskriminierung oder illegale Aktivitäten fördert und keine Inhalte enthält, die Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum verletzen oder anderen dabei helfen, diese zu verletzen oder gegen das Gesetz zu verstoßen.

(e) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen für sein Geschäft erfüllt werden. Zu diesen rechtlichen Anforderungen gehört unter anderem, dass die Angaben auf der Website des Partners in Bezug auf Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens wahrheitsgemäß, zutreffend und rechtsgültig sind und dass alle Verkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen rechtmäßig erfolgen.

(f) Der Partner erklärt sich damit einverstanden, den Tracking-Mechanismus gemäß den Anweisungen des Unternehmens zu implementieren, um die Kunden zu verfolgen, die die Waren und/oder Dienstleistungen direkt als Ergebnis dieser Partnervereinbarung kaufen.

 ​​7. Laufzeit und Kündigung

(a) Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Aufnahme des Partners in das Partnerprogramm durch das Unternehmen in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit, bis sie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird.

(b) Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unverzüglich zu kündigen, wenn:

  • die andere Partei gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt und im Falle eines heilbaren Verstoßes diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt, in der der Verstoß ausführlich beschrieben und seine Behebung gefordert wird;
  • ein Pfandgläubiger nimmt Besitz vom Eigentum oder den Vermögenswerten dieser anderen Partei oder es wird ein Konkursverwalter für diese bestellt;
  • die andere Partei eine freiwillige Vereinbarung mit ihren Gläubigern trifft oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird;
  • die andere Partei in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Fusion oder Umstrukturierung und in einer Weise, dass das daraus hervorgehende Unternehmen sich wirksam damit einverstanden erklärt, an die Verpflichtungen gebunden zu sein oder die Verpflichtungen zu übernehmen, die der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung auferlegt werden);
  • etwas Analoges zu den Vorgenannten gemäß dem Recht einer Rechtsordnung in Bezug auf die andere Partei eintritt;
  • die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht; oder
  • eine Partei muss der anderen Partei dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung machen.

(b) Für die Zwecke von Klausel 7(a) gilt ein Verstoß als behebbar, wenn die verletzende Partei die betreffende Bestimmung in jeder Hinsicht mit Ausnahme des Zeitpunkts der Erfüllung erfüllen kann (vorausgesetzt, der Zeitpunkt der Erfüllung ist nicht von entscheidender Bedeutung).

(c) Ein Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung.

(d) Die durch diese Klausel gewährten Rechte zur Kündigung dieser Vereinbarung gelten unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel einer der Parteien im Hinblick auf den betreffenden Verstoß (sofern vorhanden) oder einen anderen Verstoß.

  1. Folgen der Kündigung

Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:

  • Der Partner darf seine Teilnahme am Partnerprogramm zur Förderung, Vermarktung, Werbung oder Kundenwerbung für die Waren oder Dienstleistungen einstellen;
  • die Bestimmungen der Klausel 8 bleiben gemäß ihren Bedingungen in Kraft;
  • Der Partner hat gegenüber dem Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung für den Verlust von Rechten, den Verlust von Geschäftswert oder einen ähnlichen Verlust (mit Ausnahme der nicht bezahlten Partnergebühr).
  • Alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Partnergebühren sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen vollständig zu begleichen;
  • Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in diesem Vertrag und aller Rechte und Pflichten, die vor der Kündigung entstanden sind, hat keine der Parteien gegenüber der anderen Partei weitere Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
  1. Vertraulichkeit 

(a) Der Partner behandelt alle Informationen, die ihm das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung oder der diesbezüglichen Verhandlungen zur Verfügung stellt (die „vertraulichen Informationen“), vertraulich und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Folgendes nicht tun:

  • einen Teil der vertraulichen Informationen zu verwerten, es sei denn, dies ist vernünftigerweise erforderlich, um den Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen zu ermöglichen; oder
  • Teile der vertraulichen Informationen nicht an andere Personen als seine Mitarbeiter oder Kunden (oder potenziellen Kunden) weitergeben, die die vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung kennen müssen, vorausgesetzt dass:

(i) diese Person vor der Offenlegung über den geschützten und vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert wird; und

(ii) diese Person ist gegenüber dem Partnerunternehmen ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird dies durchsetzen.

(b) Der Partner darf im Allgemeinen relevante Teile der vertraulichen Informationen an Kunden und potenzielle Kunden weitergeben, jedoch nur insoweit, als dies nach Treu und Glauben erforderlich ist, um den Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen zu fördern.

(c) Die Rechte, die vertraulichen Informationen und alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Waren und/oder Dienstleistungen liegen beim Unternehmen.

(d) Das verbundene Unternehmen ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über alle Verletzungen der Rechte oder vertraulichen Informationen zu informieren, von denen es Kenntnis erlangt, und auf Verlangen und Kosten des Unternehmens die vom Unternehmen geforderten Maßnahmen hinsichtlich der Verletzung oder Forderung zu ergreifen.

(e) Der Partner kann bei den von ihm geworbenen Kunden Nachforschungen anstellen, um deren Kauf zu bestätigen und Feedback zu ihren Erfahrungen mit den gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens einzuholen.

(f) Die Bestimmungen dieser Klausel 9 bleiben auch nach der Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund in Kraft.

  1. SCHADENSERSATZ

(a) Der Partner verpflichtet sich hiermit, das Unternehmen und die Tochtergesellschaften und Partner des Unternehmens sowie deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Aktionäre, Partner, Mitglieder und andere Eigentümer von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Urteilen, Vergleichen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) (alle oder einzelne der Vorgenannten im Folgenden als „Verluste“ bezeichnet) freizustellen und schadlos zu halten, sofern diese Verluste (oder Klagen in Bezug darauf) aus Folgendem entstehen oder darauf beruhen:

  • Jegliche Behauptung, dass die Verwendung des geistigen Eigentums des Unternehmens durch den Partner gegen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Lizenzen, geistiges Eigentum oder andere Eigentumsrechte Dritter verstößt.
  • Jegliche Falschdarstellung einer Zusicherung oder Garantie oder Verletzung einer hierin vom Partner eingegangenen Verpflichtung oder Vereinbarung.
  • Jeglicher Anspruch im Zusammenhang mit der Website des Partners, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Entwicklung, Betrieb, Wartung und Inhalt, der nicht dem Unternehmen zuzuschreiben ist.

(b) Unbeschadet seiner Haftung gegenüber dem Unternehmen gemäß dem vorstehenden Absatz ist das verbundene Unternehmen verpflichtet, die erforderlichen Versicherungen (in der vom verbundenen Unternehmen genehmigten Höhe) abzuschließen, um die Haftung des Unternehmens für Schäden abzudecken, die aus der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen oder durch diese verursacht werden. Das verbundene Unternehmen hat die vom Unternehmen geforderten Nachweise vorzulegen, dass diese Versicherungen ordnungsgemäß bei renommierten Versicherungsbüros oder Versicherern unterhalten werden.

  1. Garantie für Kapazität und Leistung

Jede Partei erklärt und garantiert den anderen Parteien, dass:

  •  es verfügt über die volle Autorität, Befugnis und Fähigkeit, seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen einzugehen und zu erfüllen;
  • alle notwendigen Maßnahmen und Dinge wurden ergriffen oder getan, um es dem Unternehmen zu ermöglichen, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung rechtmäßig einzugehen und zu erfüllen; und
  • Mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen Verpflichtungen, die für sie gültig und bindend sind und gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar sind.

 

  1. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Aufgrund dieser Ursachen haben die Parteien Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

 

  1. Allgemein

(a) Dem verbundenen Unternehmen ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Rechte zu verpfänden, zu belasten oder abzutreten oder die Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag zu übertragen, zu delegieren oder an Unterauftragnehmer zu vergeben.

(b) Die Vertragsparteien stehen stets im Verhältnis unabhängiger Vertragspartner. Durch diesen Partnervertrag wird kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft oder kein Joint Venture begründet. Aufgrund dieser unabhängigen Vertragsbeziehung schließt der Partner keine Verträge im Namen des Unternehmens ab, übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und trägt keine Kosten im Namen des Unternehmens.

(c) Alle Mitteilungen gemäß diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind an die in diesem Vertrag angegebene Adresse des Empfängers zu richten. Jede Partei ist verpflichtet, den anderen Parteien Adressänderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen per Post gelten drei Tage nach Aufgabe als zugegangen. Mitteilungen auf andere Weise gelten als zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem sie im Normalfall zugegangen wären.

(d) Ein Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters der Partei, gegenüber der der Verzicht geltend gemacht werden soll. Die Nichtausübung oder Verzögerung von Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln aus diesem Vertrag durch eine der Parteien (sofern hierin nicht ausdrücklich vorgesehen) gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel.

(e) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund rechtswidrig oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen aufnehmen, um eine Ersatzbestimmung mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung zu finden.

(f) Ergänzungen oder Änderungen von Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien nur dann bindend, wenn sie in Form einer schriftlichen Urkunde erfolgen, die von einem ordnungsgemäß befugten Unterzeichner jeder der Parteien unterzeichnet ist.

(g) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Übereinkünfte zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands, die ihre Gültigkeit verlieren. Es wird Folgendes vereinbart:

  • keine der Parteien diesen Vertrag im Vertrauen auf eine Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung der anderen Partei eingegangen ist, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich dargelegt oder erwähnt ist, und alle durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen werden hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen;
  • keine Ansprüche oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung im Hinblick auf falsche Angaben (unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder anderweitig waren und ob sie vor und/oder in dieser Vereinbarung gemacht wurden) oder unwahre Aussagen der anderen Partei;
  • Diese Klausel schließt keine Haftung für arglistige Täuschung aus.
  1. Keine Rechte aus Verträgen für Dritte

Eine Person, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat keinerlei gesetzliches Recht, eine ihrer Bedingungen durchzusetzen.

  1. Schiedsgerichtsbarkeit und anwendbares Recht

Die Parteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und in gutem Glauben beizulegen.

Dieses Dokument unterliegt den geltenden Gesetzen des Staates Washington und ist entsprechend auszulegen.

Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Washington (und aller Berufungsgerichte) und verzichtet auf jegliches Recht, Einspruch gegen eine Klage vor diesen Gerichten einzulegen, auch wenn dies auf der Grundlage eines ungünstigen Gerichtsstands oder der Unzuständigkeit dieser Gerichte geschieht.

  1.          Hinweise und Service

(a) Jede per Hand, E-Mail oder Post zugestellte Mitteilung gilt als ordnungsgemäß zugestellt:

bei persönlicher Übergabe: bei Übergabe;

bei Fax oder E-Mail an einem Werktag vor 17.00 Uhr zum Zeitpunkt des Eingangs;

bei frankierter Einschreibensendung, Eilzustellung oder Einschreiben um 10.00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Datum der Aufgabe

Erfolgt die Zustellung per Hand oder per E-Mail nach 17:00 Uhr an einem Werktag oder an einem anderen Tag als Werktag, gilt die Zustellung als um 9:00 Uhr am darauffolgenden Werktag erfolgt. Zeitangaben in dieser Klausel beziehen sich auf die Ortszeit im Land des Empfängers.

(b) Die Adressen der Parteien im Sinne von Klausel 16 (a) lauten wie folgt:

Unternehmen

Infinitecustomization.com